SUSE(R) Linux Enterprise Server 12 Service Pack 2

SUSE-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH. MIT DEM KAUF, DER 
INSTALLATION, DEM HERUNTERLADEN ODER DER ANDERWEITIGEN NUTZUNG DER SOFTWARE 
(BZW. IHRER KOMPONENTEN) STIMMEN SIE DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU. 
WENN SIE DIESEN BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE 
SOFTWARE HERUNTERZULADEN, ZU INSTALLIEREN ODER ZU VERWENDEN, UND SIE SOLLTEN 
DIE PARTEI, BEI DER SIE DIE SOFTWARE ERWORBEN HABEN, DARÜBER INFORMIEREN, UM 
DEN KAUFPREIS ZURÜCKERSTATTET ZU BEKOMMEN. EINE EINZELPERSON, DIE IM AUFTRAG 
EINER JURISTISCHEN PERSON HANDELT, BESTÄTIGT, DASS ER BZW. SIE BERECHTIGT IST, 
DIESE VEREINBARUNG IM AUFTRAG DER JURISTISCHEN PERSON EINZUGEHEN.

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") ist eine rechtsgültige 
Vereinbarung zwischen Ihnen (als Unternehmen oder Einzelperson) und SUSE LLC 
("Lizenzgeber"). Das im Titel dieser Vereinbarung bezeichnete Softwareprodukt, 
für das Sie Lizenzen erworben haben, sämtliche Medien oder Reproduktionen 
(physisch oder virtuell) und die Begleitdokumentation (kollektiv als 
"Software" bezeichnet) sind durch die Urheberrechtsgesetze und -verträge der 
Vereinigten Staaten ("USA") und anderer Länder geschützt und unterliegen den 
Bedingungen dieser Vereinbarung. Sollten die Gesetze Ihres 
Hauptgeschäftssitzes erfordern, dass Verträge für ihre Vollstreckbarkeit in 
der jeweiligen Landessprache zu verfassen sind, so kann auf schriftliche 
Anforderung beim Lizenzgeber eine Version in der jeweiligen Landessprache 
angefordert werden, die für Ihren Erwerb der Lizenzen für die Software gilt. 
Jedes Add-on, jede Aktualisierung, jede mobile Anwendung, jedes Modul, jeder 
Adapter und jede Support-Version für die Software, die Sie herunterladen oder 
erhalten und der keine Lizenzvereinbarung beigefügt ist, gilt als Software und 
unterliegt dieser Vereinbarung. Falls es sich bei der Software um eine 
Aktualisierung oder eine Support-Version handelt, benötigen Sie eine gültige 
Lizenz für die Version und die Anzahl der Software-Aktualisierungen oder 
Support-Versionen, um die Aktualisierung oder Support-Version installieren und 
nutzen zu können. 

LIZENZIERTE NUTZUNG

LIZENZEN. Die Software und sämtliche Komponenten sind Eigentum des 
Lizenzgebers und anderen Lizenzgebern und sind geschützt durch Urheberrechte 
und andere geltende Gesetze. Unter Einhaltung der Bedingungen dieser 
Vereinbarungen gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine zeitlich unbegrenzte, nicht 
exklusive, nicht übertragbare, weltweite Lizenz zur Erstellung und Verwendung 
von Kopien der Software innerhalb Ihres Unternehmens (wie nachstehend 
definiert). 

"Unternehmen" bezeichnet eine juristische Einheit, unter Ausschluss ihrer 
Tochtergesellschaften und angegliederten Unternehmen, die steuerlich 
eigenständig sind oder eine separate juristische Einheit bilden. Ein Beispiel 
für ein Unternehmen im Privatsektor ist eine GmbH, eine Personengesellschaft 
oder eine Treuhandgesellschaft, ausgenommen Tochterunternehmen oder 
Zweigunternehmen des Unternehmens, die eine separate Steuernummer oder 
Handelsregisternummer führen. Ein Beispiel für ein Unternehmen im öffentlichen 
Sektor ist eine Regierungsbehörde oder ein Amt.

DRITTANBIETER-SOFTWARE /OPEN SOURCE. Durch keine der hier aufgeführten 
Bedingungen werden Ihre Rechte oder Verpflichtungen sowie die für Sie 
zutreffenden Bedingungen, die für Sie im Rahmen aller zutreffenden Open 
Source-Lizenzen für den Open Source-Code in dieser Software gelten, 
eingeschränkt oder anderweitig beeinflusst. Andere Softwareprogramme, die 
unter anderen Bestimmungen und/oder von Dritten (also nicht vom Lizenzgeber) 
lizenziert werden, können in der Software selbst oder im Lieferumfang der 
Software enthalten sein. Softwareprogramme mit einer separaten 
Lizenzvereinbarung unterliegen den Regelungen dieser separaten 
Lizenzvereinbarung. 

ABONNEMENTSERVICES. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Wartungs- und 
Support-Services für die Software zu leisten, es sei denn, Sie entscheiden 
sich für ein Abonnementsangebot, in dem Support-Services ausdrücklich 
enthalten sind. Der Lizenzgeber verkauft Abonnementangebote für die Software, 
durch die Sie, auf der Grundlage einer entsprechenden Gebühr und im Rahmen 
einer bestimmten Jahresfrist, Anspruch auf technischen Support und/oder die 
interne Nutzung von Software-Updates haben ("Abonnementangebot"). Hierbei 
finden die Bestimmungen und Bedingungen des Abonnementangebots Anwendung, die 
unter https://www.suse.com/products/terms_and_conditions.pdf eingesehen werden 
können. 

ZEICHEN. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden keine Rechte oder Lizenzen, ob 
ausdrücklich oder stillschweigend, in Bezug auf Markenzeichen, Markennamen 
oder Servicemarken des Lizenzgebers oder dessen angegliederten Unternehmen 
oder Lizenzgebern gewährt ("Marken"). Diese Vereinbarung berechtigt Sie nicht 
dazu, die Software oder ihre Komponenten mit den Marken des Lizenzgebers zu 
vertreiben, unabhängig davon, ob die Kopie modifiziert wurde. Sie sind nur 
dann zur kommerziellen Redistribution der Programme berechtigt, wenn (a) der 
Lizenzgeber Ihnen in einer separaten schriftlichen Vereinbarung das Recht zu 
einer solchen kommerziellen Redistribution gewährt hat oder (b) Sie die 
Kennzeichnungen an sämtlichen Stellen entfernen und ersetzen. 
 
EINSCHRÄNKUNGEN 

Lizenzbeschränkungen. Die Software sowie sämtliche Komponenten sind Eigentum 
des Lizenzgebers und/oder dessen Lizenzgebern und durch Urheberrechte und 
andere geltende Gesetze geschützt. Das Eigentum an der Software und an 
jeglichen Komponenten sowie an jeglichen Kopien, Modifikationen oder 
zusammengeführten Teilen verbleibt gemäß der einschlägigen Lizenz beim 
Lizenzgeber bzw. den anderen Lizenzgebern. Der Lizenzgeber behält sich alle 
Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich gewährt werden. Die Software ist nur 
für Ihre interne Benutzung lizenziert. Sofern nicht ausdrücklich in dieser 
Vereinbarung gestattet und ohne Beeinträchtigung der Rechte und Pflichten im 
weiter oben stehenden Abschnitt "Drittanbieter-Software/Open Source" ist es 
Ihnen nicht gestattet, (1) jegliche Hinweise auf Patente, Marken, Copyright, 
Handelsgeheimnis oder sonstige herstellerspezifischen Hinweise oder 
Bezeichnungen von der Software oder der dazugehörigen Dokumentation zu 
entfernen; (2) die Software außerhalb des gesetzlich ausdrücklich zulässigen 
Rahmens zu modifizieren, abzuändern, abgeleitete Werke davon zu erstellen, sie 
zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren; (3) die Software 
zu übertragen, abzutreten, zu verpfänden, zu vermieten, Dritten zur 
zeitweiligen Nutzung zu überlassen, zu hosten oder zu leasen sowie eine oder 
mehrere Ihrer Lizenzberechtigungen aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige 
schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers unterzulizenzieren; (4) die 
Ergebnisse jeglicher Leistungs-, Funktions- oder sonstigen Bewertung bzw. 
Beurteilung der Software ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des 
Lizenzgebers Dritten zugänglich zu machen.

Outsourcing-Anforderungen. Ihre Lizenz zur Nutzung der Software darf durch 
einen Dritten, der in Ihrem Namen handelt, gemäß den Bestimmungen dieser 
Vereinbarung genutzt werden, beispielsweise ein externer Cloud- oder 
Outsourcing-Anbieter, der die Software für Sie verwaltet oder hostet (im 
Remote-Verfahren oder virtuell), dies unter der Maßgabe der folgenden Punkte: 
(1) Sie sind weiterhin verpflichtet, alle Ihre Verpflichtungen aus dieser 
Vereinbarung zu erfüllen und eine durchsetzbare Vereinbarung mit dem Dritten 
einzugehen, deren Bestimmungen die Rechte des Lizenzgebers an der Software 
schützen, wobei diese Bestimmungen nicht weniger restriktiv sein dürfen als 
die Bestimmungen dieser Vereinbarung, beispielsweise der nachfolgende 
Abschnitt "Überprüfung"; (2) Sie untersagen dem Dritten die Nutzung der 
Software für andere Zwecke, die nicht ausschließlich zu Ihren eigenen Gunsten 
gehen; (3) Sie allein sind dem Lizenzgeber gegenüber für jegliche Verstöße des 
Dritten gegen diese Vereinbarung verantwortlich; und (4) Sie haben ein 
Abonnement abgeschlossen, das alle Installationen und Bereitstellungen der 
Software durch den Dritten in Ihrem Namen abdeckt, und Sie verlängern dieses 
Abonnement entsprechend. 

Appliance-Lizenz. Für den Fall, dass Sie, entweder direkt vom Lizenzgeber oder 
von einem Drittanbieter, Hardware, Software oder eine andere Appliance 
erhalten haben, die die Software nutzt, stimmen Sie zu, die Software 
ausschließlich zum Ausführen der Appliance zu verwenden und nicht als 
allgemeines Betriebssystem. 

EIGENTÜMERSCHAFT 

Durch die Lizenz werden Ihnen keine Eigentumsrechte an der Software 
übertragen. Der Lizenzgeber und/oder seine Drittlizenzgeber besitzen alle 
Rechte, Eigentums- und Nutzungsrechte an geistigem Eigentum an der Software 
und den Services und behalten sich diese vor; dies gilt auch für Anpassungen 
oder Kopien hiervon. Die Software wird Ihnen nicht verkauft; Sie erhalten 
lediglich eine bedingte Lizenz zur Nutzung der Software. Jegliche 
Rechtsansprüche, Eigentumsrechte, geistige Eigentumsrechte auf bzw. an den 
Inhalten, auf die mithilfe der Software zugegriffen wird, sind das Eigentum 
des jeweiligen Inhaltsanbieters und sind gegebenenfalls durch entsprechende 
Urheberrechte oder andere Gesetze geschützt. Diese Vereinbarung gewährt Ihnen 
keine Rechte an derartigen Inhalten. 

BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG

Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Medien, auf der die Software bei 
normalem Gebrauch über einen Zeitraum von 60 (sechzig) Tagen ab Lieferdatum 
frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. DIE OBEN GENANNTE GARANTIE 
STELLT IHREN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSANSPRUCH DAR UND ERSETZT 
ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN. ABGESEHEN 
VON DER OBIGEN GEWÄHRLEISTUNG WIRD DIE SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE 
JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN BEREITGESTELLT.

Services. Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sämtliche erworbenen Services 
auf professionelle Weise und gemäß den allgemein anerkannten Branchenstandards 
erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von dreißig (30) 
Tagen ab der Bereitstellung der Services. Bei jeglichem Verstoß gegen diese 
Gewährleistung ist der Lizenzgeber lediglich verpflichtet, entweder die 
Services so zu verändern, dass sie mit dieser Gewährleistung übereinstimmen, 
oder Ihnen den Betrag zu erstatten, den Sie für den Teil der Services an den 
Lizenzgeber bezahlt haben, der nicht mit dieser Gewährleistung übereinstimmt. 
Sie erklären sich damit einverstanden, entsprechende Maßnahmen zur Isolierung 
und Sicherung Ihres Systems vorzunehmen.

DIE SOFTWARE WURDE NICHT FÜR DIE VERWENDUNG ODER DIE VERTEILUNG MIT 
ONLINE-STEUERUNGSHARDWARE IN GEFÄHRLICHEN UMGEBUNGEN, FÜR DIE STÖRUNGSSICHERER 
BETRIEB ERFORDERLICH IST, ENTWICKELT, HERGESTELLT ODER KONZIPIERT, 
BEISPIELSWEISE FÜR DEN BETRIEB VON KERNENERGIEANLAGEN, FLUGNAVIGATION, 
KOMMUNIKATIONS- ODER STEUERUNGSSYSTEMEN, LEBENSERHALTENDEN GERÄTEN ODER 
WAFFENSYSTEMEN ODER ANDERE VERWENDUNGSZWECKE, BEI DENEN SOFTWARE-AUSFÄLLE 
DIREKT ZU TOD, KÖRPERVERLETZUNG ODER SCHWEREN PHYSISCHEN ODER UMWELTSCHÄDEN 
FÜHREN KÖNNEN.

Nicht vom Lizenzgeber stammende Produkte. In der Software oder im Lieferumfang 
können weitere Hardware oder Softwareprogramme bzw. Services, die von anderen 
Unternehmen als dem Lizenzgeber lizenziert oder verkauft werden, enthalten 
sein. DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR PRODUKTE ODER SERVICES, DIE 
NICHT VOM LIZENZGEBER ENTWICKELT WURDEN BZW. BEREITGESTELLT WERDEN. PRODUKTE 
BZW. SERVICES DIESER ART WERDEN IN DER VERFÜGBAREN FORM BEREITGESTELLT. EIN 
ETWAIGER GARANTIESERVICE FÜR PRODUKTE, DIE NICHT VOM LIZENZGEBER STAMMEN, WIRD 
VOM PRODUKTLIZENZGEBER GEMÄSS DER ZUTREFFENDEN GARANTIE ZUR VERFÜGUNG 
GESTELLT.

SOFERN NICHT ANDERWEITIG VOM GESETZ BESCHRÄNKT, SCHLIESST DER LIZENZGEBER 
SÄMTLICHE IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH SÄMTLICHER 
GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN 
ZWECK, GEWÄHRLEISTUNGEN AUS EIGENTUMSRECHTEN ODER DER NICHTVERLETZUNG VON 
RECHTEN; FERNER BESTEHEN KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DER VERHANDLUNG, 
LEISTUNG ODER DEM HANDELSGEBRAUCH ERGEBEN. DER LIZENZGEBER LEISTET KEINE 
GARANTIEN, ANGABEN ODER ZUSAGEN, DIE NICHT IN DIESER BESCHRÄNKTEN 
GEWÄHRLEISTUNG FESTGELEGT SIND. DER LIZENZGEBER GARANTIERT NICHT, DASS DIE 
SOFTWARE BZW. DIE DIENSTE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN, MIT SÄMTLICHEN 
BETRIEBSSYSTEMEN KOMPATIBEL SIND BZW. DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE BZW. 
DIENSTE FREI VON UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERN SEIN WIRD. DIE VORSTEHENDEN 
AUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE SIND EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER 
VEREINBARUNG UND STELLEN DIE GRUNDLAGE FÜR DIE BESTIMMUNG DER PRODUKTPREISE 
DAR. Manche Rechtsprechungen lassen bestimmte Haftungsausschlüsse und 
Haftungseinschränkungen nicht zu, sodass Teile der oben genannten 
Einschränkungen für Sie möglicherweise nicht relevant sind. Diese 
eingeschränkte Gewährleistung verleiht Ihnen bestimmte Rechte; abhängig von 
Bundesstaat oder Rechtssystem ergeben sich möglicherweise weitere Rechte. 

EINSCHRÄNKUNG DER HAFTBARKEIT

Folgeschäden. WEDER DER LIZENZGEBER NOCH EINER SEINER DRITTEN LIZENZGEBER, 
EINES SEINER TOCHTERUNTERNEHMEN ODER EINER SEINER MITARBEITER SIND IN 
IRGENDEINEM FALL HAFTBAR FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE 
SCHÄDEN, BEI UNERLAUBTEN HANDLUNGEN, WIRTSCHAFTLICHEM SCHADEN ODER 
SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE DURCH 
VERTRAGSGEMÄSSE HANDLUNGEN, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDERE 
UNERLAUBTE HANDLUNGEN, VERLETZUNG VON GESETZLICHEN PFLICHTEN, ENTSCHÄDIGUNG 
ODER BEITRAG ENTSTANDEN SIND, EINSCHLIESSLICH VERLUST VON GEWINNEN, 
GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN ODER DATEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER 
SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Unmittelbare Schäden. DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZGEBERS FÜR DIREKTE SCHÄDEN 
AN EIGENTUM ODER PERSONEN (SOWOHL IM EINZELFALL ALS AUCH IN WIEDERHOLTEN 
FÄLLEN) ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN 1,25-FACHEN WERT DES FÜR DIE SOFTWARE 
ODER DIE SERVICES, DIE GRUND FÜR DIESE FORDERUNG IST/SIND, BEZAHLTEN PREISES 
(ODER 50 US-DOLLAR, FALLS SIE DIE SOFTWARE KOSTENFREI ERHALTEN HABEN). Die 
oben genannten Ausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche in 
Bezug auf Tod oder Körperverletzung, die durch die Fahrlässigkeit des 
Lizenzgebers oder dessen Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer verursacht 
wurden. In den Rechtssystemen, die keinen Ausschluss bzw. keine Einschränkung 
von Schadenersatzansprüchen zulassen, einschließlich Schadenersatzansprüchen 
bei Verletzung von implizierten Bedingungen in Bezug auf Eigentumsrechte bzw. 
den stillen Besitz beliebiger Software, die im Rahmen dieser Vereinbarung 
erworben wurde, bzw. bei arglistiger Täuschung wird die Haftung des 
Lizenzgebers im maximal zulässigen Umfang dieser Rechtssysteme beschränkt bzw. 
ausgeschlossen.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Laufzeit. Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem Sie die 
Software rechtmäßig erwerben, und wird automatisch aufgehoben, wenn Sie gegen 
eine der Bestimmungen verstoßen. 
Überprüfung. Der Lizenzgeber hat das Recht zur Überprüfung Ihrer Einhaltung 
dieser Vereinbarung. Sie stimmen zu, Folgendes zu tun: (1) Implementierung 
interner Sicherungen, um nicht autorisiertes Kopieren, Verteilen, Installieren 
oder die nicht autorisierte Nutzung der Software und der Abonnementsangebote 
sowie den Zugriff darauf zu verhindern; (2) Erstellen von Unterlagen, die 
ausreichend die Einhaltung dieser Vereinbarung belegen sowie nach Aufforderung 
durch den Lizenzgeber die Bereitstellung und Zertifizierung von Metriken 
und/oder Berichten, die auf diesen Unterlagen basieren und sowohl die Anzahl 
der Kopien (nach Produkt und Version) als auch die Netzwerkarchitekturen 
berücksichtigen, in dem Maß, wie sie sich auf Ihre Lizenzierung und 
Bereitstellung der Software oder der Abonnementsangebote beziehen; (3) 
Ermöglichen der Überprüfung und Auditierung Ihrer Computer und Unterlagen 
(schließt auch die Computer und Unterlagen jeglicher Tochtergesellschaften und 
angegliederten Unternehmen mit Zugriff ein) durch einen Vertreter des 
Lizenzgebers oder einen unabhängigen Prüfer ("Prüfer") auf Einhaltung der 
Lizenzierungsbestimmungen für Softwareprodukte und/oder Abonnementsangebote 
des Lizenzgebers während der üblichen Geschäftszeiten. Nachdem Ihnen der 
Lizenzgeber und ein Prüfer schriftlich bestätigt haben, dass Ihre 
Informationen vertraulich behandelt werden, sind Sie zur vollen Kooperation 
bei diesem Audit bereit und unterstützen es durch Gewährung des Zugriffs auf 
die Unterlagen und Computer. Wenn im Rahmen einer Überprüfung festgestellt 
wird, dass die Software oder das Abonnementsangebot ohne Lizenz installiert 
ist oder verwendet wird bzw. darauf zugegriffen wird bzw. dies in der 
Vergangenheit der Fall war, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen die 
erforderlichen Lizenzen oder Abonnementsangebote erwerben, um den Fehlbetrag 
zu decken ohne die Inanspruchnahme anderweitig geltender Ermäßigungen und 
gemäß den Gebühren, die die Dauer der Deckungslücke widerspiegeln. Im Falle 
eines Defizits von 5 % oder mehr müssen Sie dem Lizenzgeber die durch diese 
Prüfung entstandenen Kosten zurückerstatten.
Übertragung. Diese Vereinbarung und die damit verbundenen Lizenzen, die Sie 
für die Nutzung der Software erworben haben, dürfen ohne die vorherige 
schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers nicht übertragen oder abgetreten 
werden. Sämtliche versuchten Übertragungen oder Abtretungen sind null und 
nichtig und nicht wirksam. Die Übertragung von Lizenzen und die Abtretung 
dieser Vereinbarung können unter CRC@suse.com beantragt werden. 
Gesetze. Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit 
dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen dem materiellen Recht der Vereinigten 
Staaten und dem Bundesstaat Utah ohne Rücksicht auf dessen Auswahl von 
Gesetzesbestimmungen. Jegliche Verfahren, Klagen oder Rechtssachen, die sich 
aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden 
ausschließlich von einem zuständigen Bundes- oder Bundesstaatsgericht in Utah 
entschieden. Sollte eine Partei ein Rechtsverfahren in Bezug auf die 
Vereinbarung einleiten, so hat die obsiegende Partei Anrecht auf Erstattung 
angemessener Anwaltsgebühren. Sollte jedoch das Land Ihres 
Hauptgeschäftssitzes ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der 
Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sein, (1) sind ausschließlich die 
Gerichte in Irland für alle Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf diese 
Vereinbarung zuständig; und (2) sofern die Gesetze eines solchen Landes mit 
Ihrem Hauptgeschäftssitz für solche Rechtsstreitigkeiten gelten, finden die 
Gesetze dieses Landes Anwendung.  Die Anwendung der Vertragskonventionen der 
Vereinten Nationen für den internationalen Verkauf von Gütern wird 
ausdrücklich ausgeschlossen.
Gesamtvereinbarung. Diese Vereinbarung, zusammen mit sämtlichen anderen 
Kaufbelegen bzw. anderen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber, 
enthält die gesamten Abreden und Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem 
Lizenzgeber und kann nur durch eine von Ihnen und einem befugten Vertreter des 
Lizenzgebers vereinbarte schriftliche Vereinbarung ergänzt bzw. modifiziert 
werden. KEIN DRITTER LIZENZGEBER, DISTRIBUTOR, FACHHÄNDLER, EINZELHÄNDLER, 
WIEDERVERKÄUFER, VERKAUFSPERSONAL ODER MITARBEITER IST ZUM ÄNDERN DIESER 
VEREINBARUNG ODER ZU ANGABEN ODER ZUSAGEN BERECHTIGT, DIE VON DEN BESTIMMUNGEN 
DIESER VEREINBARUNG ABWEICHEN ODER DIESE ERGÄNZEN. 
Aufhebung. In dieser Vereinbarung festgehaltene Rechte können nur mittels 
eines von einem entsprechend berechtigten Vertreter der zu bindenden Partei 
unterschriebenen Schriftstücks rechtsgültig aufgehoben werden. Die Aufhebung 
eines zuvor oder derzeit gültigen Rechts, die auf jedweden Vertragsbruch oder 
Durchführungsfehler zurückzuführen ist, kann nicht als Ungültigkeitserklärung 
für zukünftige Rechte unter dieser Vereinbarung betrachtet werden.
Abtrennbarkeit. Ist eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht 
anwendbar, so wird diese Bestimmung im notwendigen Umfang ausgelegt, 
beschränkt, geändert oder notfalls aufgehoben, um die Ungültigkeit oder 
Nichtdurchführbarkeit der Bestimmung zu beseitigen; die übrigen Bestimmungen 
dieser Vereinbarung bleiben unberührt. 
Exportbestimmungen. Sie erkennen an, dass die Produkte und/oder Technologie 
des Lizenzgebers den US Export Administration Regulations (EAR) unterliegen, 
und Sie erklären sich mit deren Einhaltung einverstanden. Sie unterlassen es, 
die Produkte des Lizenzgebers direkt oder indirekt folgendermaßen zu 
exportieren bzw. zu reexportieren: (1) in Länder, die den 
US-Exportbeschränkungen unterliegen; (2) für jeden Endbenutzer, bei dem Ihnen 
bekannt ist oder Sie den begründeten Verdacht haben, dass er die Produkte des 
Lizenzgebers für die Konstruktion, Entwicklung oder Produktion von nuklearen, 
chemischen oder biologischen Waffen, Raketensystemen, Trägerraketen, 
Höhenforschungsraketen oder unbemannten Luftfahrzeugsystemen einsetzt, es sei 
denn, dies wurde durch die zuständige Behörde per Verordnung oder im Rahmen 
einer speziellen Lizenz autorisiert; oder (3) für jeden Endbenutzer, dem die 
Teilnahme an US-Exporttransaktionen durch eine Behörde der US-Regierung 
untersagt wurde. Indem Sie die Software herunterladen oder verwenden, stimmen 
Sie den vorstehenden Bedingungen zu. Ferner erklären und garantieren Sie, dass 
Sie sich nicht in einem solchen Land befinden, unter der Kontrolle eines 
solchen Landes stehen oder ein Einwohner oder Staatsbürger eines solchen 
Landes sind und dass Sie nicht auf einer solchen Liste stehen. Ferner sind Sie 
für die Einhaltung lokaler Gesetze in Ihrer Gerichtsbarkeit verantwortlich, 
die sich möglicherweise auf Ihr Recht zum Import, Export oder zur Nutzung der 
Produkte des Lizenzgebers auswirken. Lesen Sie die Website des Amts für 
Industrie und Sicherheit unter www.bis.doc.gov, bevor Sie Produkte 
exportieren, die den EAR unterliegen. Weitere Informationen zum Export von 
Software, einschließlich der gültigen Exportkontroll-Klassifizierungsnummer 
(ECCN) und damit verbundener Lizenzausnahmen (sofern zutreffend), sind unter 
www.suse.com/company/legal zu finden. Auf Anforderung kann die 
Außenhandelsabteilung des Lizenzgebers Informationen bezüglich geltender 
Exportbeschränkungen für die Produkte des Lizenzgebers bereitstellen. Der 
Lizenzgeber haftet nicht für Ihr Versäumnis, die erforderlichen 
Exportgenehmigungen einzuholen.
Von der US-Regierung eingeschränkte Rechte. Die Nutzung, Vervielfältigung und 
Offenlegung der Liefergegenstände durch die US-Regierung unterliegen den 
Beschränkungen in FAR 52.227-14 (Dez. 2007) Alternate III (Dez. 2007), FAR 
52.227-19 (Dez. 2007) oder DFARS 252.227-7013(b)(3) (Nov. 995) bzw. den 
zutreffenden nachfolgenden Bestimmungen.

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